Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Verkauf, die Lieferung, die Vermietung oder sonstige Dienstleistung durch Veranstaltungsservice Daniel (kurz: VSD) erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Kunden (Käufer oder Mieter) als angenommen gelten. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausschließlich und schriftlich akzeptiert wurden. Mit Erteilung eines Auftrages an VSD auf der Grundlage eines Angebotes gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Käufer oder Mieter ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Alle Angebote von VSD sind freibleibend und unverbindlich. Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Kunden angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Daten und Uhrzeiten sind bindend. Der Kunde erhält zur Bestätigung des zustande kommenden Vertrags eine Auftragsbestätigung durch VSD.

3. Rechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit brutto gezahlt werden. VSD ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen. Die Zahlung erfolgt i.d.R. per Vorkasse oder bei Abholung oder Lieferung der Ware.

II. Mietbedingungen

1.         Mietvoraussetzungen
Zur Anmietung von Musikanlagen, Lichtanlagen und anderen zur Verfügung gestellten Mietgegenständen von VSD sind alle Personen berechtigt, sofern sie das 18. Lebensjahr erreicht und einen Wohnsitz in Deutschland haben. VSD behält sich das Recht vor ohne Angabe von Gründen die Vermietung zu verweigern. Bei Neukunden wird um Vorlage des Personalausweises gebeten, um die Daten auf dem Mietvertrag zu verifizieren.

2.         Vertrag, Vertragsdauer
Bei sämtlichen Mietobjekten (Musikanlagen, usw.) bleiben die gesamten Mietgegenstände (Kabel, usw.) Eigentum von VSD. Der Mietgegenstand wird vor der Übergabe sorgfältig durch uns auf Mängel überprüft und in einwandfreiem Zustand übergeben. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung durch VSD bzw. Abholung der Ware durch den Kunden und endet mit Rückgabe bzw. Abholung der Ware durch VSD. Nachträgliche Absprachen über die Vertragsdauer zwischen beiden Vertragspartnern bedürfen der Schriftform. Die Mietgegenstände sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. VSD wird die Geräte nach der Rückgabe auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen. Wird ein einfacher Schaden festgestellt (z.B. Bruch eines Plastikteils usw.), hält sich VSD eine Erstattung durch den Kunden offen. Dadurch anfallende Reparaturkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird die vertragliche Rückgabezeit nicht eingehalten (über 1 Stunde Verspätung), so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig um eine Tagesmiete verlängert. Außerdem übernimmt der Kunde erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung zum Ersatz gleicher Geräte durch VSD.


3.         Transport, Gefahrenübergang
Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden übergeben wurde, spätestens jedoch nach Unterzeichnung des Lieferscheins. Werden Anlieferung und/oder Abholung vereinbart, so erfolgt dies grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Bei Anlieferung geht die Gefahr ab dem Moment der Unterzeichnung des Lieferscheins auf den Kunden über. Lieferungen und Abholung der Mietgegenstände durch VSD erfolgen nur ebenerdig bis „Bordsteinkante“ des vertraglich vereinbarten Veranstaltungsortes.

4.         Kaution
Kautionen werden dem Kunden nach Wiedereingang der unversehrten Mietgegenstände inkl. allen Zubehörs zurückgezahlt. Gibt der Kunde die Mietgegenstände defekt zurück, so kann VSD die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur die Mietgegenstände durch den Erwerb von Neuware ersetzen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz aus Kaution und Reparatur- bzw. Beschaffungskosten erstattet.


5.         Storno
VSD gewährt seinen Kunden bis 10 Tage vor Vertragsbeginn eine kostenfreie Stornierung. Danach erfolgen die nachstehenden Stornogebühren.
VSD erhebt bei einem Vertragsrücktritt durch den Kunden pauschalisierte Stornogebühren. Die Stornogebühren bei einem Vertragsrücktritt decken entstehenden Schaden wie entgangenen Gewinn, Verwaltungsaufwand, usw. ab. Die Stornogebühren betragen bei einem Rücktritt bis 5 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswerts (AW), bis 3 Tage vor Mietbeginn 75% des AW und vom 2 Tag an 100% des AW. Der Rücktritt vom Vertrag ist zwingend schriftlich per Email oder postalisch, zu erklären.

6.         Mängel
Der Kunde ist verpflichtet, VSD etwaige Mängel oder Schäden an den Mietobjekten unverzüglich anzuzeigen. VSD ist dann Gelegenheit zu geben, soweit VSD den Mangel oder Schaden zu vertreten hat, den Mangel oder Schaden an den Mietgeräten zu beheben oder andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Kunde verpflichtet sich, VSD von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch VSD‘s gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

7.         Haftungsausschluss
VSD haftet nicht für Schäden, die durch den Mietgegenstand beim Kunden entstehen könnten.


8.         Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung oder Verletzung von Nebenpflichten, werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall der Mietgegenstände beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüberhinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Die Übernahme der Mietgegenstände durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands. Dies bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift im Lieferschein. Der Mieter hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietgegenstände verbunden sind, zu beachten und die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und VSD zu befolgen. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgegenständen und an dem Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung der Mietgegenstände trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen. Der Mieter haftet ebenfalls für abhanden gekommenes Zubehör zum Preis der Neubeschaffung. Lampenschäden (defekte Leuchtmittel) gehen nicht zu Lasten des Mieters.

9.         Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben bar am Anfang der Mietzeit zu erfolgen oder per Vorkassen-Überweisung. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig.

10.       Rechte Dritter
Der Kunde ist verpflichtet, VSD unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mietgegenstände widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Kunde trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind. Unabhängig davon hat der Kunde die Dritten bereits im Vorhinein auf die unsere an den Mietgegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen.


11.       Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Leverkusen. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen VSD und Kunden gilt deutsches Recht. Nebenabsprachen binden nur nach schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen, sie werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für nachträglich erforderlich werdende Vereinbarungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, ist ein schriftlicher Ergänzungsvertrag zwischen beiden Vertragspartnern zu schließen. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Stand: Dezember 2019