Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Der Verkauf, die Lieferung, die Vermietung oder sonstige Dienstleistung durch Veranstaltungsservice Daniel (kurz: VSD) erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Kunden (Käufer oder Mieter) als angenommen gelten. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausschließlich und schriftlich akzeptiert wurden. Mit Erteilung eines Auftrages an VSD auf der Grundlage eines Angebotes gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Käufer oder Mieter ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Alle Angebote von VSD sind freibleibend und unverbindlich. Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Kunden angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Daten und Uhrzeiten sind bindend. Der Kunde erhält zur Bestätigung des zustande kommenden Vertrags eine Auftragsbestätigung durch VSD.
3. Rechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit brutto gezahlt werden. VSD ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen. Die Zahlung erfolgt i.d.R. per Vorkasse oder bei Abholung oder Lieferung der Ware.
II. Mietbedingungen
1. Mietvoraussetzungen
Zur Anmietung von Musikanlagen, Lichtanlagen und anderen
zur Verfügung gestellten Mietgegenständen von VSD sind alle Personen
berechtigt, sofern sie das 18. Lebensjahr erreicht und einen Wohnsitz in
Deutschland haben. VSD behält sich das Recht vor ohne Angabe von Gründen die
Vermietung zu verweigern. Bei Neukunden wird um Vorlage des Personalausweises
gebeten, um die Daten auf dem Mietvertrag zu verifizieren.
2.
Vertrag, Vertragsdauer
Bei sämtlichen Mietobjekten (Musikanlagen, usw.) bleiben
die gesamten Mietgegenstände (Kabel, usw.) Eigentum von VSD. Der Mietgegenstand
wird vor der Übergabe sorgfältig durch uns auf Mängel überprüft und in
einwandfreiem Zustand übergeben. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der
Auslieferung durch VSD bzw. Abholung der Ware durch den Kunden und endet mit
Rückgabe bzw. Abholung der Ware durch VSD. Nachträgliche Absprachen über die
Vertragsdauer zwischen beiden Vertragspartnern bedürfen der Schriftform. Die Mietgegenstände
sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben. VSD wird die Geräte nach der Rückgabe auf ihre
Funktionstüchtigkeit prüfen. Wird ein einfacher Schaden festgestellt (z.B.
Bruch eines Plastikteils usw.), hält sich VSD eine Erstattung durch den Kunden offen.
Dadurch anfallende Reparaturkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird
die vertragliche Rückgabezeit nicht eingehalten (über 1 Stunde Verspätung), so
gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig um eine Tagesmiete verlängert. Außerdem
übernimmt der Kunde erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung zum
Ersatz gleicher Geräte durch VSD.
3. Transport, Gefahrenübergang
Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Kunden über,
sobald die Ware an den Kunden übergeben wurde, spätestens jedoch nach
Unterzeichnung des Lieferscheins. Werden Anlieferung und/oder Abholung
vereinbart, so erfolgt dies grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Bei
Anlieferung geht die Gefahr ab dem Moment der Unterzeichnung des Lieferscheins
auf den Kunden über. Lieferungen und Abholung der Mietgegenstände durch VSD
erfolgen nur ebenerdig bis „Bordsteinkante“ des vertraglich vereinbarten
Veranstaltungsortes.
4. Kaution
Kautionen werden dem Kunden nach Wiedereingang der unversehrten Mietgegenstände
inkl. allen Zubehörs zurückgezahlt. Gibt der Kunde die Mietgegenstände
defekt zurück, so kann VSD die Kaution zunächst einbehalten und die defekten
Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw.
Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur die Mietgegenstände durch den Erwerb von
Neuware ersetzen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den
Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz aus
Kaution und Reparatur- bzw. Beschaffungskosten erstattet.
5. Storno
VSD gewährt seinen Kunden bis 10 Tage vor Vertragsbeginn
eine kostenfreie Stornierung. Danach erfolgen die nachstehenden Stornogebühren.
VSD erhebt bei einem Vertragsrücktritt durch den Kunden pauschalisierte
Stornogebühren. Die Stornogebühren bei einem Vertragsrücktritt decken
entstehenden Schaden wie entgangenen Gewinn, Verwaltungsaufwand, usw. ab. Die
Stornogebühren betragen bei einem Rücktritt bis 5 Tage vor Mietbeginn 50% des
Auftragswerts (AW), bis 3 Tage vor Mietbeginn 75% des AW und vom 2 Tag an 100%
des AW. Der Rücktritt vom Vertrag ist zwingend schriftlich per Email oder
postalisch, zu erklären.
6. Mängel
Der Kunde ist verpflichtet, VSD etwaige Mängel oder Schäden an den Mietobjekten
unverzüglich anzuzeigen. VSD ist dann Gelegenheit zu geben, soweit VSD den
Mangel oder Schaden zu vertreten hat, den Mangel oder Schaden an den
Mietgeräten zu beheben oder andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu
stellen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder
Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Bei Ausfall des
Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Kunde
verpflichtet sich, VSD von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im
Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der
Freistellungsanspruch VSD‘s gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die dem
Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
7. Haftungsausschluss
VSD haftet nicht für Schäden, die durch den Mietgegenstand
beim Kunden entstehen könnten.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung oder Verletzung von
Nebenpflichten, werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall der Mietgegenstände
beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüberhinausgehende
Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Die Übernahme der Mietgegenstände durch
den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands. Dies bestätigt der
Mieter mit seiner Unterschrift im Lieferschein. Der Mieter hat alle
Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietgegenstände verbunden sind, zu beachten und die
Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und VSD zu befolgen. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die
während der Mietzeit an den Mietgegenständen und an
dem Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen
Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung der Mietgegenstände trägt der
Mieter. Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts hat der Mieter den
Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Bei Diebstahl ist
ein polizeiliches Protokoll zu erstellen. Der Mieter haftet
ebenfalls für abhanden gekommenes Zubehör zum Preis der Neubeschaffung.
Lampenschäden (defekte Leuchtmittel) gehen nicht zu Lasten des Mieters.
9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben bar am Anfang der Mietzeit zu erfolgen oder
per Vorkassen-Überweisung. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist
unzulässig.
10. Rechte Dritter
Der Kunde ist verpflichtet, VSD unter Überlassung aller Unterlagen
unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mietgegenstände widerrechtlich
gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in
sonstiger Weise verlustig gehen. Der Kunde trägt die Kosten, die zur Aufhebung
derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind. Unabhängig davon hat der Kunde
die Dritten bereits im Vorhinein auf die unsere an den Mietgegenständen
bestehenden Rechte hinzuweisen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und
Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Leverkusen. Für die gesamte
Rechtsbeziehung zwischen VSD und Kunden gilt deutsches Recht. Nebenabsprachen
binden nur nach schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner. Mündliche
Nebenabsprachen werden nicht getroffen, sie werden hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen. Für nachträglich erforderlich werdende Vereinbarungen, die
nicht im Vertrag enthalten sind, ist ein schriftlicher Ergänzungsvertrag zwischen
beiden Vertragspartnern zu schließen. Sollten eine oder mehrere der
vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die
übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Stand: Dezember 2019